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	<title>Abfall &#8211; Sascha Binder MdL</title>
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	<description>Ihr Abgeordneter für den Wahlkreis Geislingen</description>
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		<title>Binder will Unklarheiten bei Bußgeldern beseitigen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Chris Pollak]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Sep 2019 11:15:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Engagiert im Wahlkreis]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Geislinger Stadtrat und Landtagsabgeordnete Sascha Binder hat in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten Reimer um rechtliche Klarheit in Sachen Bußgeldern durch die Rechtsaufsichtsbehörde gebeten. Für die Frage der Zuständigkeit ist die Einordnung des Vergehens von entscheidender Bedeutung. "Wir wollen saubere Städte, dazu dienen auch Bußgelder. Dass nun über Zuständigkeitsfragen Unklarheit besteht, ist ehrlich gesagt  [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Geislinger Stadtrat und Landtagsabgeordnete Sascha Binder hat in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten Reimer um rechtliche Klarheit in Sachen<br />
Bußgeldern durch die Rechtsaufsichtsbehörde gebeten. Für die Frage der Zuständigkeit ist die Einordnung des Vergehens von entscheidender Bedeutung. &#8222;Wir wollen saubere Städte, dazu dienen auch Bußgelder. Dass nun über Zuständigkeitsfragen Unklarheit besteht, ist ehrlich gesagt absurd. Dafür hat kein Mensch Verständnis &#8222;, erläutert Binder seine Motive. Die Stadt Göppingen hat ihre Zuständigkeit für die Erhebung von Bußgeldern bejaht. Die Stadt Geislingen hat sich dagegen für nicht zuständig erklärt. Der Landkreis Göppingen gibt der Stadt<br />
Geislingen juristisch Rückendeckung und unterstützt gleichzeitig die Stadt Göppingen in ihrem Tun. „Die Auffassung des Landkreises macht das Durcheinander perfekt. Das Ganze erinnert mich mehr an einen Schildbürgerstreich, als an ein klares Einschreiten für mehr Sauberkeit und Umweltschutz“, macht der Geislinger Stadt- und Kreisrat deutlich. Neben der Frage ob eine Bußgelderhebung durch die Kommunen rechtlich zulässig ist, bittet er den Regierungspräsidenten zu prüfen, ob und in welcher Form der Gesetzgeber nachbessern muss, um für eine einheitliche Rechtslage zu sorgen. &#8222;Die Zuständigkeit muss bei der Gemeinde liegen. Nur auf dieser Ebene können entsprechende Bußgelder auch verhängt und durchgesetzt werden. Wenn wir da Gesetze ändern müssen, dann sollten wir das tun“ erläutert der Geislinger Landtagsabgeordnete.</p>
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