Zu den Ausmaßen und Folgen der Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen hat sich der Geislinger Landtagsabgeordnete Sascha Binder (SPD) in einer Anfrage an den Innenminister gewandt. Aus dessen Antwort geht jetzt hervor: Insgesamt kam es allein im Landkreis Göppingen zu 41 Strafverfahren. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wer aber mit Extremisten marschiert und dabei geltende Regeln missachtet, der läuft in die falsche Richtung“, betont Binder mit Blick auf die Kundgebungen.
Umso wichtiger sei es, dass die Polizei bei offensichtlichen Verletzungen der Auflagen konsequent Verfahren einleite. Insgesamt fanden im vergangenen halben Jahr 37 einschlägige Versammlungen statt, bei denen 567 Polizeibeamte eingesetzt wurden, so die Antwort des Innenministeriums. An den Kundgebungen hätten sich nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Ulm insgesamt rund 6.000 Menschen beteiligt – darunter nach Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz auch Extremisten.
Bei vielen Versammlungen habe die Teilnehmerzahl aber im niedrigen zweistelligen oder gar einstelligen Bereich gelegen. Lediglich zwei Veranstaltungen wurden ordnungsgemäß im Vorhinein angemeldet. Dabei sei es zu 38 Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie zu drei Ordnungswidrigkeitsverfahren gekommen. Allerdings dauere die Sichtung von vorhandenem Videomaterial durch das Polizeipräsidium Ulm noch an.